Stellungnahme zur Vernachlässigung der medialen Verantwortung

In den vergangenen Tagen wurden in mehreren Medien falsche Behauptungen über die Arbeit der Dokustelle Österreich verbreitet.
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In den vergangenen Tagen wurden in mehreren Medien falsche Behauptungen über die Arbeit der Dokustelle Österreich verbreitet.
Insbesondere in einem Artikel vom 19. September 2024 mit dem Titel Syrer schlägt auf Polizisten ein! Die Geldstrafe, immerhin 2800 Euro, übernimmt ein steuerfinanzierter Verein.“

Diese Behauptungen sind nicht nur gravierend falsch und damit eine Vernachlässigung der medialen Verantwortung, sondern stellen eine falsche Tatsachenbehauptung dar, die objektiv feststellbar ist. Es handelt sich hier um einen schweren Verstoß gegen die journalistischen Prinzipien, denen sich Medienschaffende verpflichten sollten.
Es handelt sich nicht um einen einfachen Irrtum, sondern um zwei schwerwiegende Falschaussagen, die unverzüglich richtiggestellt werden müssen.

Es wurde berichtet, dass die Dokustelle Österreich – Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus eine Strafzahlung in Höhe von 2800 Euro für einen verurteilten Klienten übernommen hat.
Diese Behauptung ist falsch.
Weder öffentliche Fördergelder noch Spendengelder wurden für diesen Zweck verwendet. 
Solche Behauptungen sind nicht nur irreführend, sondern schaden auch dem Ruf unseres Vereins und unserer Arbeit.
Darüber hinaus wird im Artikel behauptet, dass der Klient mehrfach vorbestraft sei. Auch diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage und stellt eine bewusste Verzerrung der Tatsachen dar. 

Wir verurteilen diese Art von Journalismus, der nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Pflichten von Journalist:innen faktenbasiert zu berichten, außen vor lässt.
Die Verbreitung solcher Falschinformationen widerspricht dem journalistischen Ehrenkodex und hat weitreichende und schädliche Folgen – für genannte Organisationen, Individuen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien. 

Wir fordern die betroffenen Medien auf, diese falschen Darstellungen umgehend richtigzustellen. Sollten diese Falschinformationen nicht korrigiert werden, behalten wir uns rechtliche Schritte vor. 

Wien, am 26.9.2024

Der Vorstand
Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit & Antimuslimischer Rassismus.